Abschlagdividende
Zwischendividende, die als Abschlagszahlung auf die Dividende angerechnet wird
Bei der Abschlagdividende handelt es sich um eine Zwischendividende, die als Abschlagszahlung auf die normalerweise einmal jährlich ausgeschüttete Dividende angerechnet wird. Der Vorstand kann über die Satzung ermächtigt werden, nach Ablauf eines Geschäftsjahres eine Abschlagszahlung auf den voraussichtlichen Gewinn an die Aktionäre zu zahlen. Dies ist aber nur möglich, wenn ein entsprechender Jahresüberschuss vorhanden ist. Außerdem gibt es weitere Bestimmungen, die von der AG zu beachten sind. So darf u. a. die Dividende nicht die Hälfte des vorjährigen Bilanzgewinns überschreiten. Zwischendividenden sind beispielsweise in den USA nicht ungewöhnlich und gehören dort schon zum Standard, während diese Möglichkeit von deutschen Aktiengesellschaften nur selten in Anspruch genommen wird.