Sie sind hier: Herzlich Willkommen > Glossar

Glossar

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Y
Z

Aktie

Wertpapier, das die Anteilsrechte an der jeweiligen AG verbrieft.
Eine Aktie ist ein Wertpapier, das die Anteilsrechte an der jeweiligen Aktiengesellschaft verbrieft. Die Höhe des Anteils am Grundkapital wird durch den Nennwert festgelegt. Aktien dürfen zwar über Nennwert, aber nicht darunter ausgegeben werden. Die Rechte der Aktionäre gestalten sich unterschiedlich und sind von der Aktienart abhängig (Stamm- oder Vorzugsaktie). Marktpreis ist der börsentäglich ermittelte Kurswert. Die Aktienurkunde setzt sich aus Mantel und Bogen zusammen. Auf dem Mantel sind die präzise Bezeichnung des Unternehmens und der Nennwert eingetragen; der Bogen enthält die Dividendenscheine, auch Coupons genannt, sowie den Erneuerungsschein (Talon), der zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt, wenn der erste nach einigen Jahren verbraucht ist. Der Reiz einer Aktie liegt in zwei Chancen. Zum einen bieten viele Aktien ihren Aktionären die Möglichkeit, über eine ausgeschüttete Dividende am Gewinn der AG teilzuhaben, zum anderen gibt es die Chance auf einen steigenden Kurswert, wenn die Aktie in Anlegerkreisen an Attraktivität gewinnt.
Halten Sie die Finanzkrise für ausgestanden?
Ja
Nein
weiß nicht