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Aktienarten

Aktien lassen sich nach den folgenden Faktoren unterscheiden:
1. Stückelung: Nennwertaktien lauten auf einen bestimmten Geldbetrag, der in Deutschland mindestens 1 Euro pro Aktie betragen muss. Nennwertlose Aktien lauten auf einen festen Anteil, z. B. 1/100.000 am Reinvermögen. Bei Globalaktien handelt es sich um Sammelurkunden, die eine bestimmte Anzahl von Aktien zusammenfassen. Auf den Abrechnungen bzw. Depotauszügen der Bank lauten die entsprechenden Hinweise „Girosammelverwahrung“. 2. Eigentumsverhältnisse: Bei den meisten gehandelten Aktien handelt es sich um sog. Inhaberaktien, die unproblematisch übertragbar sind. Bei der Namensaktie hingegen ist der Kauf dem Vorstand anzuzeigen. Die Aktionärsrechte können erst nach Eintrag ins Aktienbuch ausgeübt werden. Bei den vinkulierten Namensaktien ist die Eigentumsübertragung von der Zustimmung des Vorstands abhängig. 3. Aktiengattungen: Stammaktien garantieren dem Inhaber sämtliche Rechte. So hat er ein Recht auf Auskunftserteilung, Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht, Anfechtungsmöglichkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, Dividenden- und Bezugsrechte. Vorzugsaktien beinhalten für den Inhaber gewisse Vorzüge bei oftmals gleichzeitiger Einschränkung anderer Rechte. Die Vorzüge beziehen sich auf die Stimmrechte (die oftmals nicht bestehen), einen höheren Dividendenanspruch und die Bevorzugung bei der Verteilung des Liquidationserlöses.
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