Aktienarten
Aktien lassen sich nach den folgenden Faktoren unterscheiden:
1. Stückelung: Nennwertaktien lauten auf einen bestimmten Geldbetrag, der in
Deutschland mindestens 1 Euro pro Aktie betragen muss. Nennwertlose
Aktien lauten auf einen festen Anteil, z. B. 1/100.000 am Reinvermögen.
Bei Globalaktien handelt es sich um Sammelurkunden, die
eine bestimmte Anzahl von Aktien zusammenfassen. Auf den Abrechnungen
bzw. Depotauszügen der Bank lauten die entsprechenden Hinweise
„Girosammelverwahrung“.
2. Eigentumsverhältnisse:
Bei den meisten gehandelten Aktien handelt es sich um sog. Inhaberaktien,
die unproblematisch übertragbar sind. Bei der Namensaktie
hingegen ist der Kauf dem Vorstand anzuzeigen. Die Aktionärsrechte
können erst nach Eintrag ins Aktienbuch ausgeübt werden. Bei den
vinkulierten Namensaktien ist die Eigentumsübertragung von der Zustimmung
des Vorstands abhängig.
3. Aktiengattungen:
Stammaktien garantieren dem Inhaber sämtliche Rechte. So hat er ein
Recht auf Auskunftserteilung, Teilnahme an der Hauptversammlung,
Stimmrecht, Anfechtungsmöglichkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen,
Dividenden- und Bezugsrechte.
Vorzugsaktien beinhalten für den Inhaber gewisse Vorzüge bei oftmals
gleichzeitiger Einschränkung anderer Rechte. Die Vorzüge beziehen
sich auf die Stimmrechte (die oftmals nicht bestehen), einen höheren
Dividendenanspruch und die Bevorzugung bei der Verteilung des Liquidationserlöses.