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Außerordentliche Hauptversammlung

Wird vom Vorstand einzuberufen
Die außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn beispielsweise im Zuge einer Zwischenbilanz ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals festgestellt wird. Sie ist ferner einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile einem Zwanzigstel des Grundkapitals entsprechen, dies schriftlich und unter Benennung der Gründe verlangen. Über die Satzung kann dieser Mindestanteil auch reduziert werden.
Halten Sie die Finanzkrise für ausgestanden?
Ja
Nein
weiß nicht