Limit
Wertpapierorders können mit einem Kurslimit versehen werden.
Wertpapierorders können mit einem Kurslimit versehen werden. Bei einem Kauf darf dieses Limit nicht überschritten, bei einem Verkauf nicht unterschritten werden. Die Order wird ausgeführt, sobald der limitierte Kurs erreicht wird und die zum Handel erforderliche Anzahl von Stükken zur Verfügung steht. Limitorders können tagesgültig erteilt werden oder per „ultimo“. In diesem Fall bleiben die Limitorders gültig bis zum Monatsende. Einige Banken und Discount Broker bieten inzwischen auch die Möglichkeit des „ultimo + 1“, d. h., in diesem Fall bleibt die Order bis zum Ende des nächsten Monats gültig. An den nordamerikanischen Börsen gelten andere Usancen. Limitorders können hier ebenfalls tagesgültig oder aber „GTC“ (good till cancel, also „gültig bis auf Widerruf“) erteilt werden. Bei GTC-Orders gibt es keine generelle Verfallsfrist, d. h., GTC-Aufträge sind länger gültig als bis zum Monatsende. Bei GTC-Aufträgen muss der Anleger die offenen Orders immer im Auge behalten, weil es bei offenen Aufträgen, die über Monate hinweg gehalten werden, durchaus vorkommen kann, dass diese vom Anleger vergessen werden.